

Wurden Sie gekündigt oder liegt ein Aufhebungsvertrag vor Ihnen? Dann stellt sich in den meisten Fällen sehr schnell eine zentrale Frage: Was ist mit der Abfindung? Habe ich Anspruch darauf, ist das Angebot angemessen, und wie hole ich das Maximum heraus?
Handeln Sie jetzt, denn im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen. Wer zu lange wartet, verliert unter Umständen wichtige Rechte, die sich im Nachhinein nicht mehr zurückholen lassen.
Die Rechtsanwälte Dr. Weber, Weber & Koll. beraten und vertreten Sie an unseren Standorten in Merseburg, Weißenfels und Wilsdruff bei Dresden in allen Fragen rund um Abfindung, Kündigung und Arbeitsrecht. Wir prüfen, ob Ihnen eine Abfindung zusteht, wie hoch sie realistisch sein kann und wie wir sie für Sie durchsetzen – außergerichtlich durch gezielte Verhandlung oder, wenn nötig, vor dem Arbeitsgericht. Denn in vielen Fällen ist es gerade die Aussicht auf einen Prozess, die den Arbeitgeber überhaupt erst zur Zahlung einer fairen Abfindung bewegt.
Unser Ziel ist eine schnelle und kosteneffiziente Lösung. Wir nehmen uns die nötige Zeit, um mit Ihnen zu besprechen, was in Ihrer Situation möglich ist, und erläutern die jeweiligen Vor- und Nachteile der verschiedenen Wege offen und verständlich.
Anwalt Abfindung
Merseburg · Weißenfels · Wilsdruff
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Im Arbeitsrecht gelten extrem kurze Fristen - jetzt Kontakt aufnehmen!
Jetzt anrufenEine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Einen automatischen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es in den meisten Fällen nicht. Ein solcher Anspruch entsteht nur dann, wenn er ausdrücklich im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einem Sozialplan vereinbart wurde. Letzteres ist vor allem bei betriebsbedingten Kündigungen und Massenentlassungen häufiger der Fall.
Das bedeutet aber nicht, dass eine Abfindung nicht erreichbar wäre. In der Praxis zahlen Arbeitgeber sehr häufig eine Abfindung, ohne dazu verpflichtet zu sein, weil sie das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses scheuen. Genau hier liegt der Ansatzpunkt für eine kluge rechtliche Strategie.
Die Höhe der Abfindung ist meist Verhandlungssache. Es gibt jedoch anerkannte Faktoren und gesetzliche Orientierungswerte, an denen sich die Parteien ausrichten.
Gesetzliche Grundlage nach § 1a KSchG: Verzichtet ein Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage, kann ihm der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten. Die gesetzliche Faustformel lautet: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist aber nur ein Mindestwert, kein Deckel.
Arbeitsvertrag und Tarifrecht: Manche Verträge, insbesondere bei leitenden Angestellten und Führungskräften, enthalten bereits konkrete Abfindungsregelungen, entweder als feste Summe oder als Berechnungsformel. Dasselbe gilt für Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.
Individuelle Verhandlung: Die tatsächlich erzielte Abfindung hängt von einer Reihe weiterer Faktoren ab: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter des Arbeitnehmers, bestehende Unterhaltspflichten, die Stärke der eigenen Rechtsposition und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Wer diese Faktoren kennt und geschickt einsetzt, erzielt deutlich bessere Ergebnisse.
Viele Arbeitsverhältnisse enden nicht durch eine formelle Kündigung, sondern durch einen Aufhebungsvertrag. Dieser klingt einvernehmlicher und kommt häufig mit einer Abfindungszahlung. Das macht ihn auf den ersten Blick attraktiv.
Aber Vorsicht: Was gut aussieht, kann erhebliche Nachteile für den Arbeitnehmer enthalten, etwa beim Arbeitslosengeld, bei Sperrfristen oder bei Ausschlussklauseln. Eine nachträgliche Anfechtung ist kaum möglich. Deshalb gilt: Kein Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung. Wir analysieren für Sie die Vor- und Nachteile und verhandeln, wenn nötig, bessere Konditionen.
Eine Abmahnung ist häufig der erste Schritt auf dem Weg zu einer späteren Kündigung. Wer sie ignoriert, riskiert, in einer Kündigung schlechter dazustehen. Wir prüfen, ob die Abmahnung rechtmäßig ist und welche Konsequenzen sie für das weitere Arbeitsverhältnis haben kann. Unberechtigte Abmahnungen wehren wir ab – und bereiten unsere Mandanten gleichzeitig strategisch auf mögliche weitere Schritte vor.
Stellt das Arbeitsgericht fest, dass eine Kündigung unwirksam war, hat sich das Thema Abfindung auf den ersten Blick erledigt – das Arbeitsverhältnis besteht dann fort. Doch so einfach ist es in der Praxis selten. Viele Arbeitnehmer wollen nach einer Kündigung gar nicht zurück in den alten Betrieb, sondern einen sauberen Schnitt und eine faire finanzielle Absicherung. Und genau hier kommt die Kündigungsschutzklage als strategisches Mittel ins Spiel.
Arbeitgeber wissen, dass ein Prozess teuer, zeitaufwendig und mit ungewissem Ausgang verbunden ist. Die Aussicht auf eine Kündigungsschutzklage mit guten Erfolgsaussichten bewegt viele Arbeitgeber dazu, lieber eine vernünftige Abfindung zu zahlen, als das Risiko eines Urteils einzugehen. Eine Klage ist also nicht immer das Ziel selbst, sondern häufig das wirksamste Druckmittel, um überhaupt erst in eine ernsthafte Abfindungsverhandlung einzutreten.
Ob und wie dieser Weg für Sie sinnvoll ist, hängt von den konkreten Umständen Ihrer Kündigung ab. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig, beurteilen die Stärke Ihrer Rechtsposition und erklären Ihnen offen, was realistisch ist und was nicht. Dann entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie – sei es durch gezielte außergerichtliche Verhandlung, durch die Einreichung einer Kündigungsschutzklage oder durch eine Kombination aus beidem.
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Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten, ist rasches Handeln entscheidend. Einen Termin können wir Ihnen in der Regel innerhalb von 48 Stunden anbieten.
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Ihr Rechtsanwalt für den Bereich Arbeitsrecht in Merseburg, Weissenfels und Wilsdruff ist insbesondere Rechtsanwältin Susanne Konert.
Rechtsanwältin
Susanne Konert ist Associate der Kanzlei und zuständig insbesondere für die Bereiche Arbeitsrecht, Immobilienrecht und Sozialrecht.
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