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Das Rechtsgebiet der Ordnungswidrigkeiten wird häufig als "kleiner Bruder des Strafrechts" des Strafrechts bezeichnet.
Auch wenn das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten viele Dinge rum fast, etwa auch das wegwerfen einer Zigarette, Ruhestörungen usw., wird er jedoch hauptsächlich den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten verstanden.
Anders als im Strafrecht werden Ordnungswidrigkeiten in der Regel mit Geldbußen, Fahrverboten, Führerscheinentzügen und Punkten "in Felnsbeurg" im so genannten Fahrerlaubnisregister geahndet.
Das Verfahren in Ordnungswidrigkeiten beginnt in der Regel bereits mit der Zusendung eines Anhörungsbogens, der meistens einem Bußgeldbescheid vorgeht. Schon in diesem Verfahrensstadium ist es sinnvoll Akteneinsicht zu nehmen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Alleine können Sie keine Akteneinsicht beantragen, das geht nur über einen Rechtsanwalt. So können teure Fehler vermieden werden, indem etwa völlig unbedacht Äußerungen getätigt werden, die Ihnen später auf die Füße fallen.
In der Regel kann erst nach Akteneinsicht die Strategie selbst festgelegt werden. Zwar gilt bis zur Akteneinsicht der Grundsatz, dass man sich besser nicht einlassen sollte, allerdings kann dies später sehr wohl sinnvoll sein um das Verfahren insbesondere in zeitlicher Hinsicht fördern.
In Ordnungswidrigkeiten ist zu dem besondere Eile geboten. Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, kann man nur innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, sonst wird der Bescheid rechtskräftig. Ist der Bescheid einmal rechtskräftig, können Sie nur in seltenen Fällen noch etwas dagegen tun.
Eile ist auch deswegen geboten, weil insbesondere dann, wenn der Führerschein von der Behörde oder der Polizei vorläufig schon entzogen wird, was insbesondere beim Alkoholdelikten Fall ist, der Mandant in der Regel ein Interesse daran hat schnell klären zu lassen, wann der Führerschein wieder erteilt werden kann. Dies ist in aller Regel von hoher beruflicher Bedeutung.
Als qualifizierte Verteidiger suchen wir Ansatzpunkte um einen Freispruch, eine Einstellung oder Reduzierung der Geldbuße oder Verkürzung der Zeit des Führerscheinentzugs zu erreichen.
Egal, ob es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung geht, einen Rotlichtverstoß oder Alkohol am Steuer. Wir sind für Sie da!
Ihre Rechtsanwälte für den Bereich Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsanwältin Dr. Susanna Weber und Rechtsanwalt Lorenz Weber