Höllische Nachbarn ist nur der Titel einer Sendung eines privaten Fernsehsender, es gibt sie auch im echten Leben.
Unter dem Begriff Nachbarschaftsrecht werden viele Teilbereiche der zivilen und öffentlichen Rechtsordnung gefasst. Es betrifft u.a. Grenzstreitigkeiten, nicht eingehaltene Abstände, Überwuchs, Bepflanzungsproblematiken, Rauch- und Lärmbelästigung, Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, usw.
So vielseitig die Probleme, so vielseitig die Regelungen. Neben den Regelungen aus dem BGB, sind Regelungen aus dem Baurecht zu berücksichtigen. Zudem hat jedes Bundesland auch sein eigenes Nachbarschaftsrecht, was besondere Regelungen vorsieht, etwa ob und wann man das benachbate Grundstück betreten darf. Auch die Wechselwirkung zwischen den einzelnen rechtlichen Vorgaben ist mindestens genauso komplex, wie die Streitigkeiten, um die es sich dreht.
Es bedarf bei der Bearbeitung eines Nachbarschaftsstreits zu dem immer eines besonderen Fingerspitzengefühls, gerade weil die Opponenten meistens noch wesentlich länger miteinander auskommen müssen, auch wenn der Streitgegenstand selbst sich erledigt haben sollte.
Wir betrachten daher nicht nur den reinen Rechtsfall als solchen, sondern auch seine Auswirkungen auf die Mandanten in die Zukunft. Wenn der Nachbar sich beispielsweise in einem Rechtsstreit stark unterlegen fühlt, könnte dies für die Zukunft Rachegelüste nach sich ziehen und man hat den nächsten Streit auf dem Tisch. So lange wie beide Parteien dann noch nebeneinander wohnen ist weiterer Streit vorprogrammiert und nichts will man mehr als Ruhe.
Wir haben langjährige Erfahrungen in den betroffenen Rechtsgebieten und auch bei der Schlichtung am Gartenzaun.
Ihre Rechtsanwälte für den Bereich Nachbarschaftsrecht sind Rechtsanwalt Timo Weber, sowie Rechtsanwältin Susanne Konert und Rechtsassessor Holger Roosen