Streitigkeiten, die kompliziert aussehen, können rechtlich eher einfach sein. Genauso geht es aber umgekehrt auch, dass eigentlich einfach aussehende Fälle sehr schwierig sind, weil eine umstrittene rechtliche Frage dahinter steht. Hier kann ein Rechtsanwalt helfen, die Erfolgsaussichten abzuschätzen und auch positiv zu beeinflussen, auch wenn nie eine 100%ige Sicherheit garantiert werden kann. Wir wollen niemandem zu nahe treten, aber das deutsche Rechtssystem ist kompliziert. Da ist 1 + 1 eben nicht immer 2. Gerade weil das deutsche Recht keine Individualfälle regelt, muss jeder Fall einzeln geprüft werden. Natürlich kann man auch Google fragen und hoffen damit richtig zu liegen. Wir sagen hier ganz deutlich: Wer zu erst Google fragt, zahlt hinterher mehr beim Anwalt! Warum? Weil wir es zunehmend erleben, dass der Mandant es mit Hilfe von Google erst selbst probiert und damit scheitert. Ist dann das Kind in den Brunnen gefallen, ist in der Regel ein erhöhter Aufwand erforderlich, der logischerweise mehr Geld kostet, vor allem, weil ein Verfahren angelaufen ist, was vermeidbar war. Zudem machen viele Mandanten unüberlegte Äußerungen, die später zum Verhängnis werden.
Vor diversen Gerichten gilt der Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass lediglich Anwälte (und Rechtslehrer an deutschen Hochschulen) vor Gericht auftreten dürfen. Praktisch sieht das so aus, dass eine Partei ohne Anwalt behandelt wird, als wäre sie nicht anwesend (rechtlich gesehen). Sie können ohne Anwalt also keine Klage erheben, keine Anträge stellen und keinen Beweis anbieten (wohl aber wegen ungehörigen Benehmens aus dem Gerichtssaal verwiesen werden oder ein Ordnungsgeld/Ordnungshaft verordnet bekommen).
Ein Anwalt, der in einer Frage aufgesucht wird, kann bei falscher Beratung wegen Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeit besteht bei eigenen Fehlern nicht. Jedoch begründet nicht jede verloren Streitigkeit einen Schadensersatzanspruch, sondern nur die, in denen dem Rechtsanwalt eine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden kann – z. B. grob falsche Beurteilung der Rechtslage, Unkenntnis bestimmter erheblicher Gesetze. Diese Pflichtverletzung muss auch ursächlich für den Schaden gewesen sein.
Nur ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit für einen Geschädigten einer Straftat oder eines Unfalls Einsichten in staatsanwaltliche Akten zu bekommen. Bei anderen Auskünften, z. B. Auskünften aus dem Melderegister, dem Handelsregister oder ähnliches kann Ihnen ein Anwalt behilflich sein.