Wenn eine Beziehung scheitert stehen viele Probleme an, die über das Familienrecht gelöst werden. Entsprechend umfangreich sind damit auch die Regelungen zum Familienrecht. Insbesondere sind dies diejenigen, die mit einer Trennung von Eheleuten verbunden sind. Regelungsbedürftig sind dann fast immer Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Unterhalts, der Altersvorsorge, die Verhältnisse an der Ehewohnung, die Hausratsteilung, und Fragen rund um das gemeinsame Kind. Aber auch für Nichtverheiratete ist das Familienrecht wichtig
Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Familienrecht ist einer der Hauptschwerpunkte unserer Kanzlei. In den 35 Jahren in denen wir unzählige Scheidungsverfahren für unsere Mandanten durchgeführt haben, erwarben wir einen umfangreichen Erfahrungsschatz, um Ihre familienrechtliche Angelegenheit zu Ihrem Vorteil zu bearbeiten.
Eine außergerichtliche Lösung ist stets von Vorteil. Kaum ein Rechtsgebiet ist von persönlichen Motiven stärker getrieben als das Familienrecht. Dies ist zwar verständlich, dennoch sollte im Interesse von Kosten eine vernünftige Lösung gefunden werden.
Insbesondere dann, wenn Kinder aus der Partnerschaft hervorgegangen sind, sofern sie noch im Haushalt der Eheleute leben und von der Trennung unmittelbar betroffen sind, ist einer einvernehmlichen Lösung der Vorzug zu geben. Eine Trennung ist für ein Kind fast immer eine schwere Angelegenheit, meist schwieriger als für die beteiligten Partner selbst. Eine akzeptable außergerichtliche Einigung kann daher nicht nur die Grundlage dafür sein, dass man auch in Zukunft mit dem anderen (Ex-)Partner noch reden kann, sondern macht es vor allem für das Kind wesentlich leichter.
Sollten alle Bemühungen dennoch scheitern besteht aber natürlich die Möglichkeit, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen.
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Ihre Rechtsanwälte für den Bereich Familienrecht sind Rechtsanwältin Dr. Susanna Weber und Rechtsanwalt Lorenz Weber. Rechtsanwalt Lorenz Weber absolviert gegenwärtig den Fachanwaltslehrgang zum Fachanwalt für Familienrecht.