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Im Strafrecht bedeutet die Vertretung und Verteidigung des Betroffenen für dessen Rechte zu kämpfen. Dies erfolgt (zwangsläufig) immer im „Streit” mit z.B. der Polizei oder Staatsanwaltschaft, also mit den Verfolgungsbehörden des Staates, aber auch mit dem Gericht. Es gilt hierbei die individuellen Rechte und Interessen des Mandanten bestmöglich mit den geltenden Rechten zu vereinbaren. Gerade im Ermittlungsverfahren gehört hierzu den zunächst „nur Verdächtigen” mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen. Aber auch im späteren Verfahren die Einhaltung der den Betroffenen schützenden Rechte zu gewährleisten.
In allen Verfahrensabschnitten hat der Mandant einen Anspruch auf eine gewissenhafte und umfassende Verteidigung, nur so kann garantiert werden, dass ihm ein „fairer” Prozess gemacht wird.
Meine Aufgabe als Ihr Verteidiger ist es alle, nach Ihren Vorgaben, entlastenden Umstände anzuführen, um eine sachgerechte Verteidigung zu garantieren. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn Mandant und Verteidiger einander vertrauen können. Hierzu gehört unter anderem, dass der Mandant bereits im ersten Gespräch über die u. U. bevorstehenden Dinge (Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung usw.) informiert wird, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren stehe ich Ihnen gerne bei Fragen zur Strafvollstreckung und Strafvollzug zur Verfügung.
Ihre Rechtsanwältin für den Bereich Strafrecht ist Rechtsanwältin Dr. Susanna Weber